GUTACHTEN

Das durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist sowohl Gerichtsfest als auch vom Finanzamt anerkannt. Desweiteren gehört eine Ortsbegehung sowie das Prüfen von Baulasten zum Umfang dazu. Das ausführliche Gutachten umfasst ca. 30 – 50 SeitenDas durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist sowohl Gerichtsfest als auch vom Finanzamt anerkannt. Desweiteren gehört eine Ortsbegehung sowie das Prüfen von Baulasten zum Umfang dazu. Das ausführliche Gutachten umfasst ca. 30 – 50 Seiten

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Wir erstellen eine präzise Wertermittlung nach ImmoWertV. Das Kurzgutachten wird in der Regel nur für private Zwecke verwendet. Auch beim Kurzgutachten zählt: kein Gutachten ohne Ortstermin. Das Kurzgutachten umfasst ca. 20 Seiten.

Bei der Kaufberatung wird eine Ortsbegehung durchgeführt. Der Sachverständige beurteilt die Gebäudesubstanz und den Sanierungsbedarf. Die Ergebnisse werden ausführlich besprochen. Ein schriftliches Gutachten wird in den meisten Fällen nicht erwünscht.

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